Bundestagswahl

Tags: Bundestagswahl; WAHLGANG ' 09 » Zehn Fragen zur Bundestagswahl

Jeder deutsche Staatsbürger ab einem Alter von 18 Jahren ist vom Grundgesetz her berechtigt, bei der Bundestagswahl zu wählen und auch gewählt zu werden. Dabei ist es unerheblich, welchem Geschlecht, welcher Rasse oder Religion eine Person angehört. Die Bundestagswahl findet in der Regel alle vier Jahre statt, es sei denn sie muss wegen Eintritts des Verteidigungsfalles verschoben oder aufgrund einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages vorgezogen werden. Bei der Bundestagswahl werden im Wesentlichen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestimmt. Zum einen werden diese mit Abgabe der ersten Stimme direkt in ihren Wahlkreisen in den Bundestag gewählt, zum anderen indirekt über die Landeslisten der Parteien, für welche jeder Wähler eine Zweitstimme erhält. Der Anteil von Abgeordneten einer Partei an der Gesamtzahl der Abgeordneten im Bundestag richtet sich also grundlegend nach ihrem Stimmenanteil, den sie an der Anzahl aller bundesweit abgegebenen Stimmen für sich gewinnen kann. Erringt eine Partei allerdings durch Direktmandate mehr Plätze im Bundestag, als ihr nach der Anzahl der Zweitstimmen zustehen würde, werden diese Mandate dennoch erteilt. Man spricht dann von sogenannten Überhangmandaten. Üblicherweise stellen die großen Volksparteien vor der Wahl zudem einen Kanzlerkandidaten auf, der für den Fall eines Wahlsieges das Amt des Bundeskanzlers einnehmen soll.

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