Bundespräsident

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Auch wenn seine Macht durch das Grundgesetz stark eingeschränkt ist, hat der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Funktion inne. Zu seinen Hauptaufgaben zählt die Repräsentation der Bundesrepublik im Ausland. Aus diesem Grund unternimmt er regelmäßige Staatsbesuche, um die diplomatischen Beziehungen der einzelnen Länder zu Deutschland zu festigen und auszubauen. Völkerrechtliche Verträge werden von ihm zwar ratifiziert und verkündet, entschieden darüber wird aber von der Bundesregierung und dem Bundesrat. Innenpolitsch sind seine Aufgaben auch eher formaler Natur, was die Zusammensetzung des Bundestages anbelangt. Von ihm kommt der Vorschlag eines Kandidaten für die Bundeskanzlerwahl, in der Regel wird er den Spitzenkandidaten der bei der Bundestagswahl erfolgreichsten Partei vorschlagen. Bei der Ernennung der Bundesminister kommt ihm ein formales Prüfungsrecht zu. Er prüft also, ob die vom Bundeskanzler gewählten Kandidaten die formalen Anforderungen erfüllen und ernennt sie dann in den Ministerstand. Die Entlassung eines Ministers muss er ohne Mitspracherecht fomal durchführen. In besonderen Ausnahmefällen kann er den Bundestag auflösen und Neuwahlen herbeiführen, z.B. im Falle eines Misstrauensvotums oder einer Minderheitenregierung. Ohne die Unterzeichnung des Bundespräsidenten kann kein Gesetz in Kraft treten. Hier hat er sowohl formelle als auch materielle Prüfungskompetenz beziehungsweise Prüfungspflicht. Das bedeutet, das Gesetz muss verfassungsgemäß zustande gekommen sein und mit dem Grundgesetz konform gehen.

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