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Neueste Kommentare

Sujeevan am 21:07 Uhr 29.8.2011 :
Ein gutes Thema für den Blog, da ich darüber s

Uwe - Henning am 18:16 Uhr 15.6.2011 :
Tolle Seite, habt nun einen neuen Stammuser.

Saskia am 20:40 Uhr 13.4.2011 :
Weiter so, hoffentlich gibt es bald mehr von euc

Judata am 15:42 Uhr 13.4.2011 :
Ich finde eure Seite wirklich super, gut gemacht

iraklis am 20:51 Uhr 16.3.2011 :
Am Design kann man vielleicht noch ein bisschen

13.04.2010

Verfassung

In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland steht, dass eine Wahl frei, geheim und anonym sein muss. Trifft dieses nicht zu, kann eine Wahl als ungültig gewertet werden. Das die Wahl frei ist, heißt, dass jeder Wahlberechtigte Bürger die Partei wählen darf, die er möchte. Da Wahlen auch geheim sein müssen, erfährt auch keiner, wer welche Partei gewählt hat. Bundestag Da auf den Wahlzetteln keine Namen drauf stehen (Zeichen für Anonymität), kann man ankreutzen, was man möchte. Es sind allerdings nur zwei Kreuze erlaubt. Ein Kreuz links und eins recht. Das eine ist für die Partei, die man wählen möchte. Das andere Kreuz ist für den Abgeordneten, den man wählen kann. So kann man nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ohne Strafe frei endscheiden, wen man haben möchte. Für einen Eintritt in den Landes- oder Bundestag sind aber mindestens fünf Prozent als Ergebnis Pflicht. Die kleineren Parteien verpassen dieses Ergebnis oft nur knapp.

Tags: Wahl, Partei, Bundesrepublik Deutschland,

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Diskussion zu diesem Beitrag

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Juqiang schrieb am 08:01 Uhr 02.1.2011
Toller und einfach zu lesender Beitrag, werde ihn auf jeden Fall weiterempfehlen

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